Im Rahmen der Bauleitplanung für den 2. Abschnitt des Windparks Kahlenberg wurde im damaligen Gemeinderat die Idee der Gründung einer Bürgerstiftung geboren. Diese soll dazu dienen, dass die Erträge aus den Gestattungen gemeindeeigener Flächen zur Nutzung durch Windkraft unmittelbar an die Bürgerinnen und Bürger in Bubenheim zurückfließen.
Mit Urkunde vom 14. März 2014 wurde die Bürgerstiftung durch die ADD Trier als Bürgerstiftung anerkannt, gleichzeitig wurde die vom Gemeinderat beschlossene Satzung der Bürgerstiftung in Kraft gesetzt. Das Stiftungskapital in Höhe von 25.000 EUR wurde durch die Ortsgemeinde Bubenheim vorfinanziert und muss in den kommenden Jahren wieder zurückerstattet werden.
Danach stehen die Gelder der Bürgerstiftung allen Bürgerinnen und Bürgern Bubenheims für lokale Vorhaben und Projekte zur Verfügung, solange sie sich an den klar festgelegten Stiftungszwecken orientieren:
Darüber, ob und in welcher Höhe ein Vorhaben gefördert wird, entscheiden die Stiftungsorgane: Der Stiftungsbeirat und der Stiftungsvorstand. Sie sind auch Ihre ersten Ansprechpartner bei weiteren Fragen.
Nach den Kommunalwahlen im Mai 2024 wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Stiftungsbeirates der Bürgerstiftung Bubenheim am 21.10.2014 die folgende Zusammensetzung des Stiftungsbeirates gewählt:
Als stellvertretende Beiratsmitglieder wurden gewählt:
Dem Stiftungsbeirat kommt eine entscheidende Kontroll- und Aufsichtsfunktion im Stiftungsgeschäft zu. Er überwacht die satzungsgemäße Geschäftsführung des Vorstandes und überprüft den Kassenbericht des zurückliegenden Geschäftsjahres.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Beirates der Bürgerstiftung Bubenheim wurde am 21.10.2024 die folgende Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes gewählt:
Dem Stiftungsvorstand obliegt grundsätzlich die Geschäftsführung der Bürgerstiftung im Rahmen der Satzung und in Orientierung an dem darin festgelegten Stiftungszweck. Der Vorstand ist dem Beirat rechenschafts- und berichtsfplichtig und muss von diesem in der jährlichen Sitzung zur weiteren Geschäftsfähigkeit entlastet werden.