Bürgerstiftung der Ortsgemeinde Bubenheim

Im Rahmen der Bauleitplanung für den 2. Abschnitt des Windparks Kahlenberg wurde im damaligen Gemeinderat die Idee der Gründung einer Bürgerstiftung geboren. Diese soll dazu dienen, dass die Erträge aus den Gestattungen gemeindeeigener Flächen zur Nutzung durch Windkraft unmittelbar an die Bürgerinnen und Bürger in Bubenheim zurückfließen.

Mit Urkunde vom 14. März 2014 wurde die Bürgerstiftung durch die ADD Trier als Bürgerstiftung anerkannt, gleichzeitig wurde die vom Gemeinderat beschlossene Satzung der Bürgerstiftung in Kraft gesetzt. Das Stiftungskapital in Höhe von 25.000 EUR wurde durch die Ortsgemeinde Bubenheim vorfinanziert und muss in den kommenden Jahren wieder zurückerstattet werden.

Danach stehen die Gelder der Bürgerstiftung allen Bürgerinnen und Bürgern Bubenheims für lokale Vorhaben und Projekte zur Verfügung, solange sie sich an den klar festgelegten Stiftungszwecken orientieren:

  • Förderung der Religion
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe
  • Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umwelt- und Hochwasserschutzes
  • Förderung des Sports
  • Förderung der Heimpflege und Heimatkunde
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Darüber, ob und in welcher Höhe ein Vorhaben gefördert wird, entscheiden die Stiftungsorgane: Der Stiftungsbeirat und der Stiftungsvorstand. Sie sind auch Ihre ersten Ansprechpartner bei weiteren Fragen.

Stiftungsbeirat

Nach den Kommunalwahlen im Mai 2019 wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Stiftungsbeirates der Bürgerstiftung Bubenheim am 30.10.2019  die folgende Zusammensetzung des Stiftungsbeirates gewählt:

  • Uli Glas (Vorsitzender)
  • Christoph Lebkücher (Stellv. Vorsitzender)
  • Guido Sprenger (Schriftführerin)
  • Karl-Jürgen Oßwalt
  • Mario Ludwig
  • Frank Höffner
  • Rainer Hois

Dem Stiftungsbeirat kommt eine entscheidende Kontroll- und Aufsichtsfunktion im Stiftungsgeschäft zu. Er überwacht die satzungsgemäße Geschäftsführung des Vorstandes und überprüft den Kassenbericht des zurückliegenden Geschäftsjahres.

Stiftungsvorstand

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Stiftungsvorstandes der Bürgerstiftung Bubenheim wurde am 30.10.2019 die folgende Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes gewählt:

  • Thomas Lebkücher (Vorsitzender Kraft Amtes)
  • Roger Ouellette (Stellv. Vorsitzender)
  • Thorsten Sprenger

Dem Stiftungsvorstand obliegt grundsätzlich die Geschäftsführung der Bürgerstiftung im Rahmen der Satzung und in Orientierung an dem darin festgelegten Stiftungszweck. Der Vorstand ist dem Beirat rechenschafts- und berichtsfplichtig und muss von diesem in der jährlichen Sitzung zur weiteren Geschäftsfähigkeit entlastet werden.